Rechtsprechung
BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 1369/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Willkürverbots durch Streitwertfestsetzung für einverständliche Scheidung auf 2.000 Euro ohne nachvollziehbare Grundlage
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Verfassungsbeschwerde über die Streitwertfestsetzung in einer Ehesache nach willkürlichem Richterspruch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 48 Abs. 2; GKG § 48 Abs. 3
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Streitwertfestsetzung im Ehescheidungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 15.04.2008 - 4 WF 87/08
- BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 1369/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 491
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 1369/08
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 1369/08
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
- BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 1369/08
Eine Berücksichtigung der Prozesskostenhilfebewilligung bei der Streitwertfestsetzung wäre auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil eine solche Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ) zu einer im Ergebnis willkürlichen, unverhältnismäßigen Beschränkung der Berufsfreiheit des Beschwerdeführers führen würde (vgl. BVerfGK 6, 130 ).Hiernach begründet die Berücksichtigung der Prozesskostenhilfebewilligung bei der Streitwertfestsetzung eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG, weil dem legitimen Ziel der Schonung öffentlicher Kassen bereits durch die Reduzierung der Vergütungssätze der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte in § 45 Abs. 1, § 49 RVG umfassend Rechnung getragen wurde (vgl. BVerfGK 6, 130 ).
- OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 14 WF 236/08
Streitwert des Scheidungsverfahrens
Er kann auch nicht deshalb völlig außer Acht gelassen werden, weil der Umfang des Ehescheidungsverfahrens lediglich sehr gering ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.Dezember 2008 - 1 BvR 1369/08).Dies kann auch dazu führen, dass der Streitwert wegen eines nur geringen Umfangs der Sache mit einem vom dreifachen Nettoeinkommen abweichenden Wert angenommen wird (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2008, 1 BvR 1369/08).
- OLG Hamm, 08.01.2019 - 9 WF 232/18
Beschwerde gegen die Festsetzung eines Verfahrenswertes
Daraus kann aber nicht der Rückschluss gezogen werden, dass zur vereinfachten Handhabung der Wertfestsetzung die Vermögensverhältnisse der Ehegatte - wie das Amtsgericht meint - gänzlich unberücksichtigt bleiben können (BVerfG FamRZ 2009, 491 - juris-Tz. 14). - OLG Braunschweig, 17.07.2023 - 1 WF 41/23
Ehescheidung; Wert; Vermögen; Freibetrag; Zur Berücksichtigung des Vermögens beim …
Dies wäre willkürlich und würde die Beteiligten in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 491 , Rn. 14). - OLG Hamburg, 22.06.2010 - 7 WF 75/10
Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines mit dem Prozessbevollmächtigten der …
Zu Recht weist der Antragsgegner darauf hin, dass sich sein Fall von demjenigen, der der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24. September 2008 (FamRZ 2009, 491) zugrunde liegt, insoweit unterscheidet, als die in Bürogemeinschaft tätigen Anwälte vorliegend lediglich Gerichtsfach und Faxgerät gemeinsam nutzen, aber keinen Zugriff auf EDV-Anlagen der Bürogemeinschaftskollegen haben und kein gemeinsames Telefon und keine gemeinsame Geschäftsstelle unterhalten.